So ist es... Je mehr Leute man fragt...
Die Diskussion kam auch schon in den osC-Foren auf, wo wohl nicht

Das Problem ist recht komplex, mein Steuerberater hatte mir das meine ich so, oder so ähnlich erklärt:
Wenn ich die Versandkosten der Post 1 zu 1 als Auslage weitergebe und dies in der Rechnung auch nur als Begleichung der Auslage in selber Höhe weitergebe, so wäre dies ustfrei, da die Post ustfrei arbeitet. Ansonsten ist es eine Dienstleistung (transport, what ever) und daher mit 16% zu belegen. es gäbe auch die auffassung, es richte sich als nebenleistung nach der ware, davon würde er mir aber abraten.
das gespräch fand vor etwa einem oder 1,5 jahren statt, kann also nicht sagen, ob ich was vergessen oder vertauscht habe, aber ich meine, so wäre es gewesen.
für mich war das ergebnis: ich pack 16% drauf und das thema ist gegessen...
wer ist das alles schuld? die reg, warum muss dhl hier auch eine ausnahme haben? ist das nicht ein wettbewerbsverzerrender vorteil für dhl, oder?!
immer daran denken, KEINE Rechtsberatung... Wir sind alle keine Juristen 