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Autor Thema: Versandkosten und USt  (Gelesen 6181 mal)

crocker

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Versandkosten und USt
« am: 25 November, 2006, 11:17:25 Vormittag »

Hallo zusammen,

wir verkaufen Bücher (7% USt) und andere Produkte (16% USt).
Jetzt richtet sich die Höhe der USt der Versandkosten nach dem verkauften Produkt. Wie kann ich dem Shop begreiflich machen, dass die Versandkosten 7% USt bei Büchern und 16% USt bei den anderen Produkten enthalten?
Irgendwie stehe ich da auf dem Schlauch...  :(

Grüße

crocker
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thuhn01

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Re: Versandkosten und USt
« Antwort #1 am: 25 November, 2006, 11:42:17 Vormittag »

Hallo zusammen,

wir verkaufen Bücher (7% USt) und andere Produkte (16% USt).
Jetzt richtet sich die Höhe der USt der Versandkosten nach dem verkauften Produkt. Wie kann ich dem Shop begreiflich machen, dass die Versandkosten 7% USt bei Büchern und 16% USt bei den anderen Produkten enthalten?
Irgendwie stehe ich da auf dem Schlauch...  :(

Grüße

crocker

Dann geh mal da runter sonst kommt kein Wasser mehr durch 8)  ;)

Es gibt beim Artikel, ziemlich unten "Steuerklasse", das kannst Du da auswählen.
Wenn nicht, musst Du zuerst (ebenfalls im Adminbereich - bei Land / Steuer) bei "Steuerklasse" eine gewünschte Klasse und bei "Steuersatz" einen entsprechenden Satz angeben.

Beim xtc muss man zwar viel suchen, aber die meistens Sachen sind tatsächlich schon da.


--- später:
Oh, shit. Hab die Frage falsch verstanden :(

VERSANDKOSTEN nicht Artikel-Steuer... Okay.
Sind Versandkosten nicht sogar Steuerfrei?


« Letzte Änderung: 25 November, 2006, 11:44:13 Vormittag von thuhn01 »
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crocker

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Re: Versandkosten und USt
« Antwort #2 am: 25 November, 2006, 12:01:32 Nachmittag »

Bin vom Schlauch runter, aber immer noch nich viel schlauer. Jetzt steh ich im Regen. :)

Nein, steuerfrei sind sie leider nicht, es sei denn, man schiebt die Kosten von DHL einfach durch.
Die haben - glaube ich - die USt-Befreiung als Erbe von der alten Post.
(Bitte aber nicht als Fakt nehmen - bin nicht zu 100% sicher!)
Aber anscheinend ist das allg. so unbekannt, dass das kaum einer realisiert hat.
Aber wenn dann einmal ein schlauer Prüfer daherkommt...
Noch toller ist es wohl, wenn man die verschiedenen Steuersätze in einer Warenlieferung hat.

Grüße

crocker
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SNCJansen

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Re: Versandkosten und USt
« Antwort #3 am: 25 November, 2006, 12:55:48 Nachmittag »

ich glaube, man kann dies nur lösen, in dem man ein versandmodul umbaut. dieser müßte etwa wie folgt aussehen:

statt eines fest vergebenen ust-satzes muss das modul beim checkout den höchsten ust-satz der bestellung auslesen und diesen verwenden.

problem: dadurch ändert sich der bruttowert der versandkosten, wenn jemand nur 7%iges kauft oder auch 16%iges, logisch, oder ;)

andere möglichkeit: gleichzeitig wird das modul so verändert, dass nicht der netto, sondern der brutto-wert vorgegeben wird, aber: auch hier ein problem: händler als kunden, die netto ausweis haben, die zahlen nun verschiedene sätze...

ergebnis: eine allround-lösung ist hier wohl nicht möglich, sondern eher was individuelles...
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Bierbaron

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Re: Versandkosten und USt
« Antwort #4 am: 26 November, 2006, 13:48:11 Nachmittag »

Jaja, Steuern in Deutschland...

Eine mögliche Lösung wäre, dass der Gesamtwert der Versandkosten ("Nebenleistung") gleich bleibt, und nur der vorherrschende USt-Satz der "Hauptleistung" für die Nebenleistung jeweils anders ausgewiesen wird - sprich: Versandkosten bleiben gleich, nur USt-Satz wird anders angegeben (Programmieridee, keine Rechtsberatung!).

Man würde dann an Buchbestellungen sogar ein paar Dukaten mehr verdienen. So wie beim McBulettenbrathaus - für Speisen, die im Restaurant verzehrt werden, wird der Standardsatz (z.Zt. 16%) fällig, für Speisen zum Mitnehmen der ermässigte Satz (7%) - und trotzdem zahlt man in beiden Fällen den gleichen Preis...
Zitat
Es wird nämlich unterschieden zwischen

a) Der reine Verkauf von Speisen und Getränken ist Umsatzsteuerlich eine Lieferung. Dies trifft im Bsp. von McDonalds für den Verkauf "zum Mitnehmen" zu. Für Diese "Lieferung von Fast Food" gilt gemäß §12 Abs. 2 Nr. 1 UStG iVm. der Anlage zu § 12UStG der ermäßigte Steuersatz von derzeit 7%.

b) Dem sogenannten "Verzehr an Ort und Stelle" gemäß § 3 Abs. 9 S. 5 UStG. Beim Verzehr von Speisen im Restaurant findet zwar auch ein "Lieferung von Lebensmitteln" statt, es steht jedoch die Serviceleistung des Restaurants im Vordergrund. Und genau deswegen definiert der Gesetzgeber den Verzehr an Ort und Stelle als sonstige Leistung. Und für so. Lstg. gelten gem. § 12 Abs. 2 die ermäßigten Steuersätze NICHT.

Das Ergebnis: Du kaufst beim McD ein Menue für DM 10,-
im Fall a) zum Mitnehmen muss McD 7% aus 10,- DM als Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Es bleiben also 9,35 als Ertrag.

Im Fall b) verzehrst Du dasselbe Menue im Restaurant. Jetzt muss McD 16% aus DM 10,- als USt abführen, der Ertrag ist also DM 8,62.
(Zitat vom Kanzler aus http://www.wer-weiss-was.de/theme66/article235259.html)

Cheers,
J
« Letzte Änderung: 26 November, 2006, 13:49:44 Nachmittag von Bierbaron »
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crocker

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Re: Versandkosten und USt
« Antwort #5 am: 03 Dezember, 2006, 10:10:15 Vormittag »

Hallo zusammen,

Gestern habe ich mich mit einem Finanzbeamten unterhalten und der meinte:
Der Versand wäre eine extra zu berechnende Dienstleistung und diese würde den vollen Steuersatz enthalten.
Aber so ganz sicher war er sich allerdings wohl auch nicht. :-\

Werde also erst einmal auf ein "Programmierabenteuer" verzichten.
Mal sehen, was der nächste meint..... ::)

Das Gespräch war aber privat und deshalb ist dies hier nicht als Rechtsbelehrung zu verstehen!

Grüße

crocker
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Bierbaron

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Re: Versandkosten und USt
« Antwort #6 am: 03 Dezember, 2006, 13:43:57 Nachmittag »

Was die Sache nicht einfacher macht, ist, dass "Versandkosten" normalerweise als Kombination aus "Porto" und "Verpackung" zu verstehen sind (in englischen Shops steht daher auch immer "P & P", Postage and Packing) - keine Rechtsberatung, lediglich eine Herleitung aus einer englischen Übersetzung.

Wundert mich gar nicht, dass sich Dein Steuerberater da auch nicht ganz sicher ist. Das ganze ist geregelt in § 10 Abs. 1 S 2 UStG. Habe mal ein paar interessante Links dazu ausgegraben:

http://www.wer-weiss-was.de/theme66/article2294154.html
http://www.traum-projekt.com/forum/94-steuer-recht-and-co/90737-nebenleistung-teilt-schicksal-der-hauptleistung.html
http://www.juraforum.de/forum/archive/t-42398/versandkosten-zzgl.-ust.-
http://www.juraforum.de/gesetze/UStG/10/10_UStG_bemessungsgrundlage_f%FCr_lieferungen,_sonstige_leistungen_und_innergemeinschaftliche_erwerbe.html

Man sollte hier vielleicht mal einen Fachanwalt für Steuerrecht befragen?!?
« Letzte Änderung: 07 Dezember, 2006, 19:40:23 Nachmittag von Bierbaron »
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crocker

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Re: Versandkosten und USt
« Antwort #7 am: 03 Dezember, 2006, 15:45:03 Nachmittag »

Kennt man ja noch von der Uni: 2 Juristen - 3 Meinungen  ;)

Ist wohl auch viel Definitionsfrage:
Ist das Verpacken und Versenden eigenständige Dienstleistung oder untergeordnete Nebenleistung?
Wenn ein Paket z.B. über einen Dienstleister versendet wird, dann nimmt der doch auch 16% (?) - egal was man ihm anvertraut.
Außer DHL, weil die wohl befreit sind (?).
Das spricht dann m.E. eher für Versandkosten mit 16% USt.

Übrigänse: Danke für die Links  :)

Grüße

crocker
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SNCJansen

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Re: Versandkosten und USt
« Antwort #8 am: 05 Dezember, 2006, 10:22:16 Vormittag »

So ist es... Je mehr Leute man fragt...

Die Diskussion kam auch schon in den osC-Foren auf, wo wohl nicht ;)

Das Problem ist recht komplex, mein Steuerberater hatte mir das meine ich so, oder so ähnlich erklärt:
Wenn ich die Versandkosten der Post 1 zu 1 als Auslage weitergebe und dies in der Rechnung auch nur als Begleichung der Auslage in selber Höhe weitergebe, so wäre dies ustfrei, da die Post ustfrei arbeitet. Ansonsten ist es eine Dienstleistung (transport, what ever) und daher mit 16% zu belegen. es gäbe auch die auffassung, es richte sich als nebenleistung nach der ware, davon würde er mir aber abraten.

das gespräch fand vor etwa einem oder 1,5 jahren statt, kann also nicht sagen, ob ich was vergessen oder vertauscht habe, aber ich meine, so wäre es gewesen.

für mich war das ergebnis: ich pack 16% drauf und das thema ist gegessen...

wer ist das alles schuld? die reg, warum muss dhl hier auch eine ausnahme haben? ist das nicht ein wettbewerbsverzerrender vorteil für dhl, oder?! ;)

immer daran denken, KEINE Rechtsberatung... Wir sind alle keine Juristen ;)
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Bierbaron

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Re: Versandkosten und USt
« Antwort #9 am: 07 Dezember, 2006, 19:36:39 Nachmittag »

Das bloße Nennen/Verinken von Paragraphen oder Forendiskussionen ist keine Rechtsberatung. Man kann Gesetzbücher ja auch im Laden kaufen - und der Buchhändler ist ja auch kein "Organ der Rechtspflege", oder?

Ich sag' dann aber mal: Man sollte hier auf jeden Fall einen Fachanwalt für Steuerrecht befragen!!!

Der darf dann auch Rechtsberatung machen (darf ein "einfacher" Steuerberater das überhaupt?)  ::) Als einfacher Webmaster/Shopbetreiber sollte man sich aus solchen Dingen tunlichst raushalten und die Gegebenheiten von einem Anwalt klären lassen - eben wegen der Rechtsberatung! Die *dürfen* nur Organe der Rechtspflege wahrnehmen, ein Webmaster, der das für den Shopbetreiber "nebenbei" erledigt, macht sich u.U. sogar strafbar!
(auch das ist keine Rechtsberatung von mir, sondern eher ein Hoch auf den Stand der Juristen!  ;D)

Oder man macht Inlandsbestellungen einfach versandkostenfrei...  8)

Zitat
ist das nicht ein wettbewerbsverzerrender vorteil für dhl, oder?! ;)
...vielleicht findet sich ja jemand, der da eine Abmahnung verfasst  ;D

Unverbindliche Grüsse,
J
« Letzte Änderung: 07 Dezember, 2006, 19:42:34 Nachmittag von Bierbaron »
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SNCJansen

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Re: Versandkosten und USt
« Antwort #10 am: 08 Dezember, 2006, 09:15:26 Vormittag »

@ bierbaron:

mein "KEINE Rechtsberatung..." war mehr darauf bezogen, dass ich den gesprächsinhalt mit meinem steuerberater im "brainstorming" gerade aus der tiefe geholt habe und hier nicht mit gewissheit (und auch nicht rechtmäßig) eine auskunft geben kann/darf...

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crocker

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Re: Versandkosten und USt
« Antwort #11 am: 08 Dezember, 2006, 13:13:42 Nachmittag »

Hallo zusammen,

wenn man etwas nachdenkt und die ganze Vertragsabwicklung in seine Bestandteile zerlegt, dann lichtet sich der Dschungel:

1. Kaufvertrag über Märchenbuch = Preis zuzüglich 7% Märchensteuer
2. Versandkosten:
a) Einkauf: Karton/Füllmaterial/Formulare 16%
b) Transport: Spediteur 16%
=> Versandkosten beinhalten 16% Märchensteuer

Klingt doch logisch? ;)
Und dann philosophiere ich auch nicht mehr über eine mögliche Nebenleistung.  :P

Schönes WE

crocker
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