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Autor Thema: Das leidige Widerrufsrecht, was macht Ihr wenn...  (Gelesen 10285 mal)

thuhn01

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Das leidige Widerrufsrecht, was macht Ihr wenn...
« am: 20 Dezember, 2006, 16:30:38 Nachmittag »

...ein Kunde bei euch Ware per Nachnahme bestellt und dann nicht abnimmt.
Schluckt Ihr die Kosten ohne zu murren oder wie geht ihr vor?

Fallbeispiel:

Kunde bestellt ...sagen wir mal ne richtig gute Funk-Tastatur für 60 Euro von der er weiss das sie nicht im Lager ist und für ihn bestellt werden muss. Zahlart Nachnahme, er nimmt die Ware dann aber nicht an und sie kommt zurück.

Kosten für euch:
1x EK 55 Euro Tastatur
1x 6 Euro Versand Tastatur zu euch
1x 7 Euro Versand zum Kunden
1x 2 Euro NN-Gebühr
= 69 Euro




dreamer

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Re: Das leidige Widerrufsrecht, was macht Ihr wenn...
« Antwort #1 am: 20 Dezember, 2006, 22:28:58 Nachmittag »

Da hast du kaum eine Chance, auch wenn ein Rechtsanspruch bestehen würde.
Die Kosten die bei der Eintreibung entstehen liegen erst mal bei dir und ob du jemals was bekommst ist mehr als unwahrscheinlich.
Begründung, solche Sachen machen meistens nur Leute die bei Vorauszahlung nicht bestellt hätten.
Eine wirkliche Zahlungswilligkeit spreche ich solchen Kunden schon im Voraus ab.

Ich empfehle immer, Nachnahme nur bei Kunden die schon mal ohne Probleme bestellt haben, erlauben.

Vergesse die Sache und buche sie unter Lehrgeld ab.

Es ist nun leider in unserem Rechtssystem so, dass man sich nur Gedanken um die Sicherheit der Kunden macht, aber die kleineren Shopbetreiber bleiben dabei auf der Strecke. Die Großen kalkulieren das mit ein, aber das ist eine frage des Umsatzes.

Grüße
Dreamer
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thuhn01

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Re: Das leidige Widerrufsrecht, was macht Ihr wenn...
« Antwort #2 am: 20 Dezember, 2006, 22:56:41 Nachmittag »


Ich empfehle immer, Nachnahme nur bei Kunden die schon mal ohne Probleme bestellt haben, erlauben.


DA kommt dann schon das nächste Problem:
Die Preisvergleichsplattformen schreiben ausdrücklich: Zur Sicherheit nur bei Onlineshops bestellen die Zahlung per Nachnahme anbieten.

Da dreht man sich dann im Kreis.
Als Käufer: Erstbestellung nur als Nachnahme, man weiss ja nicht was das für ein Shop ist.
Als VERkäufer: Nur Nachnahme wenn man den Kunden schon kennt.

Fazit: Die deutschen Gesetzte schützen nur den Verbraucher, als Anbieter ist man der angeschi**ene.

Wenn man sich das mal bei den Vermietern anschaut: Mietnomaden zerstören einem gesetzlich abgesichert die Hütte, aber dagegen machen kann man nichts. Raussetzen geht ja nicht.


dreamer

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Re: Das leidige Widerrufsrecht, was macht Ihr wenn...
« Antwort #3 am: 21 Dezember, 2006, 13:40:05 Nachmittag »

Und wenn du es mit in die Kalkulation nimmst, bezahlen saubere Kunden die Kosten für die Miesen.
Außerdem, wenn man im Konkurrenzkampf steht, kann man sich das nicht erlauben.

Da muss jeder für seinen Shop eine passende Lösung finden.
Bei Computerartikeln sieht es anders aus, wie z.B. beim Verkauf von Häkelvorlagen.
Da man total unterschiedliche Kundenkreise anspricht.
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thuhn01

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Re: Das leidige Widerrufsrecht, was macht Ihr wenn...
« Antwort #4 am: 27 Dezember, 2006, 21:15:05 Nachmittag »

Und wenn du es mit in die Kalkulation nimmst, bezahlen saubere Kunden die Kosten für die Miesen.
Außerdem, wenn man im Konkurrenzkampf steht, kann man sich das nicht erlauben.

Ich will von meinen ehrlichenKunden aber nur das was ich für den Einkauf der Waren benötige (natürlich zzgl. einen geringe Gewinn) aber wenn ich solche Kosten da in die Kalkulation aufnehmen muss ist der VK im Eimer.


Meine bisherige Gegenmassnahme:
NN nur noch für angemeldete Kunden und nicht mehr für Gastbestellungen. Naja, wird wohl nicht viel bringen ist aber evtl. eine hemmschwelle für die schwarzen Schafe.
ALLE Bestellungen mit einem Warenwert von mehr als 500 Euro müssen zu zwei drittel angezahlt werden (egal welche Zahlungsart) oder laufen automatisch über ein Treuhandkonto.

Ob das irgendetwas bringt wird sich zeigen...

ubuy24

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Re: Das leidige Widerrufsrecht, was macht Ihr wenn...
« Antwort #5 am: 08 Juli, 2007, 18:02:22 Nachmittag »

Hi also ich kann dir von meiner Erfahrung berichten....

Du darfst und solltest dem Kunden dann zumindest versuchen eine Rechnung für die Entstandenen Kosten zu erstellen das ist erlaubt und in der regel auch so üblich.
Sollte der Kunde dann nicht bezahlen kommen die Mahnungen und somit summiert sich dann das ganze in deinem Sinne....
Wir machen das dann so wenn sowas passiert das Bestellte Produkt entweder zurückschicken oder schnellstmöglich woanders weiterverkaufen!
Das Problem bei der ganzen Geschichte ist halt die Zahlungsmoral des Kunden!
Naja wie man es auch dreht und wendet es ist halt leider immer so ne sache bin leider auch schon oft genug auf die fresse geflogen und das nicht bei so nem kleinkramm!!!


greetz ubuy24
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