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Autor Thema: Ärger zwecks Anfahrtskarte  (Gelesen 8692 mal)

remo

  • Gast
Ärger zwecks Anfahrtskarte
« am: 13 März, 2008, 15:32:28 Nachmittag »

Hallo,
ich habe vor einem Jahr eine Webseite für einen Kunden erstellt.
Dieser wollte damals eine Anfahrtskarte für seinen Firmensitz haben.
Ich hatte durch langes suchen im Net eine gefunden. Googlenn.. Bildersuche etc. NICHT GEKLAUT, auf eine nicht Kartografischen Seite (Seite weiß ich aber nicht mehr), aber den letzten beißen nunmal die Hunde. Dazu muss ich sagen das die Anfahrtskarte nicht Bestandteil des Angebotes bzw. der späteren Abrechnung war. Das alles geschieht nur auf Kundenwunsch (Schriftlich per Email) Jetzt vor kurzem hat dieser mich angerufen und mir erzählt das er als Domaininhaber eine Widerechtliche Verwendung Kartografie etc.. Lizensverstoß, mit der Summe: 730€ löhnen muss. Es steht auch in diesem Anschreiben das der Domaininhaber eine Sorgfaltspflicht hat, das heißt das er auch überprüfen muss ob mit der Webseite alles in Ordnung ist. Jedenfalls soll ich jetzt die volle Summe zahlen. Ist das fair ich hatte angeboten zumindest die Hälfte oder so zu tragen.. Wie gesagt das ganze ist momentan noch nicht rechtlich...

Was kann ich tun?
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thuhn01

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Re: Ärger zwecks Anfahrtskarte
« Antwort #1 am: 13 März, 2008, 22:47:39 Nachmittag »

Was kann ich tun?

Schwierig zu sagen
a) sind wir alle keine Anwälte
b) kommt es darauf an was genau Du da verwendet hast.
c) Kommt es ebenfalls darauf an wie genau Dein Auftrag aussah. Auch wenn es nur "ein Kundenwunsch per EMail" war ist es (meiner Ansicht nach) ein Auftrag zur Durchführung. Was allerdings nicht dazu führen darf/durfte dass Du ggf illegales bzw. lizenzrechtlich zweifelhaftes Material verwendest. Da wirst Du dann wohl (wieder meine Ansicht) voll haften müssen.

Hättest nicht einfach eine der vielen legalen und offiziellen Lösungen verwenden können?
KlickTel bspw. bietet sowas an, oder Reiseplanung, oder Falk und wie die bekannten alle heissen.
Da darf/kann/soll man einfach nur einen kostenlosen Account anlegen, kann die Adressdaten hinterlegen und der interessierte Kunde kann sich dann eine Anfahrtsroute berechnen lassen.

Als Beispiel kannst ja mal mein Impressum anschauen. Da gibts "Ihr Weg zu uns"
http://www.dith-software.de/modules.php?name=Impressum

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Dies ist keine Rechtsberatung und spiegelt nur meine persönliche Meinung wieder

genndus

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Re: Ärger zwecks Anfahrtskarte
« Antwort #2 am: 14 März, 2008, 04:51:49 Vormittag »

Hallo,

das sehe ich auch so wie thuhn01.
Vor Jahren hab ich mal ein Javaprogramm benutzt wie das hieß weis ich leider nicht mehr.
Damit konnte man Karten nachzeichnen als Stift einfach Autobahn, Landstraße oder Fluss auswählen.
Zu sehen auf http://www.t-o-m-s.de/bilder/wegbesch.gif

Das http://www.t-o-m-s.de ist übrigens eine schöne Kneipe mit einem netten Wirt.

Gruß
genndus
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Bierbaron

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Re: Ärger zwecks Anfahrtskarte
« Antwort #3 am: 14 März, 2008, 11:56:42 Vormittag »

Das *sollte* doch mittlerweile bekannt sein, dass gerade Karten nicht einfach so übernommen werden dürfen?  ???

Zitat
Ich hatte durch langes suchen im Net eine gefunden. Googlenn.. Bildersuche etc. NICHT GEKLAUT

Sorry, aber wenn man über die Bildersuche bei G. Bilder hernimmt und selbst verwendet, sind die in 99.9% der Fälle geklaut...

Ich mal Anfahrtsskizzen für meine Kunden immer selbst (Photoshop/Illustrator) - das geht schnell und ich hab' dann die Rechte dran. Könnte dann also Leuten wie Dir (bzw. deinem Kunden) nicht genehmigte Nutzung in Rechnung stellen...  ironi03

Eine gute Alternative zum Selbermalen ist mittlerweile Google Maps - die kannst Du in ziemlich lockerem Rahmen kostenlos nutzen.  Goog:)

Zitat
das der Domaininhaber eine Sorgfaltspflicht hat

Das stimmt! Der Domainhaber ist zunächst immer verantwortlich für alle Inhalte unter seiner Domain - das sollte mittlerweile eigentlich jeder wissen.

Wenn Du nicht der Domaininhaber bist, aber trotzdem löhnen sollst, fände ich das persönlich fair (Du hast es ja verbockt...), wobei die 50/50-Sache für mich auch fair klingt (Du hast es verbockt aber der Domaininhaber hat's versäumt, das zu prüfen).

Inwieweit das aber rechtlich zu bewerten ist, muss Dir ein Anwalt sagen!
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